Wahlen zu Senat und Fachbereichsrat
Vom 8. bis 10. Dezember 2009 finden an der Bergischen Universität die Gremienwahlen zum Senat und den Fachbereichsrat statt.
Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder zwölf Hochschullehrer, vier akademische Mitarbeiter, zwei weitere Mitarbeiter und vier Studierende an. Der Rektor ist Vorsitzender ohne Stimmrecht.
Den Fachbereichsräten der sieben Fachbereiche der Bergischen Universität gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils acht Hochschullehrer, zwei akademische Mitarbeiter, zwei weitere Mitarbeiter und drei Studierende an. Der Dekan ist Vorsitzender ohne Stimmrecht.
Die Vertreter der Mitgliedsgruppen in Senat und Fachbereichsräten werden von den jeweiligen Mitgliedsgruppen getrennt gewählt.
Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen ab, ferner zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.
Bei den Neuwahlen zu Senat und Fachbereichsräten vom 8. bis 10. Dezember sind
die Wahllokale täglich von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Zentrales Wahllokal auf dem Campus Grifflenberg ist der Senatssaal im Gebäude P, Ebene 08